Rührplatz und Geräte
Lagerstätte, Rührvorrichtung und Ausbringtechnik auf einem Blatt. Das ist der Teil der Präparatearbeit, den die Kontrolle tatsächlich sehen will.
A4, druckfertig · kostenlos, ohne Anmeldung · beliebig oft nachdruckbar
Was drauf steht
- Lagerstätte.Ort, Gefäße, Einbettung, Temperatur und Licht, Trennung von Betriebsmitteln, zuletzt geprüft am.
- Rührvorrichtung.Gefäß mit Form, Material und Fassung, Rührweise von Hand oder Maschine, Wasserherkunft, Erwärmung, Standort und wer rührt.
- Ausbringtechnik.Gerät für Hornmist mit großen Tropfen und niedrigem Druck, Gerät für Hornkiesel als feiner Nebel, Ausbringmenge je Hektar, Reinigung, Trennung vom Pflanzenschutz, zuletzt gewartet am.
- Bei Lohnausbringung.Statt eigener Technik genügen die Belege des Dienstleisters. Auf den Beleg gehören Datum, Fläche, Präparat und Menge, damit er sich mit dem Logbuch C1 deckt.
Die Vorlagepflicht im Wortlaut
„Jeder Betrieb muss bei der jährlichen Kontrolle entweder eine geeignete Lagerstätte, Rührvorrichtung und Ausbringtechnik und/oder die Belege für eine Lohnausbringung der Präparate vorweisen können.“
Grundlage: Demeter-Richtlinien 2026, II.2.4 Abs. 5. Weitere Vorlagen zu den Präparaten nennt die Richtlinie nicht; ein schriftliches Protokoll der Ausbringung verlangt sie an keiner Stelle.

So sieht die Seite aus
Gehört zum Biodynamischen Betriebsbuch
Dieses Blatt ist Teil des Biodynamischen Betriebsbuchs der Präparatekiste. Das Blatt sagt Ihnen, was einzutragen ist. Das Heft sagt Ihnen, wann und warum.